EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien (Juli 2015)
Die Bundesrepublik Deutschland hat gestern (22.07.) die
Ratifikationsurkunden für die EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien,
der Republik Moldau und der Ukraine beim Generalsekretär des Rates der
Europäischen Union (EU) hinterlegt. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte dazu heute (23.07.): „Dass Deutschland die EU-Abkommen mit den östlichen Partnern
so schnell ratifiziert hat, ist Ausdruck unserer Freundschaft,
Partnerschaft und Solidarität mit diesen Ländern. Damit ist der
nationale Ratifikationsprozess in Deutschland für diese Abkommen
abgeschlossen. Wir wollen unsere Beziehungen in allen Bereichen
wirtschaftlich, kulturell und politisch ausbauen. Dazu bieten diese
Abkommen eine sehr gute rechtliche Grundlage.“ Die
EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der
Ukraine wurden am 21.03.2014 bzw. 27.06.2014 unterzeichnet. Neben der
gegenseitigen Marktöffnung sehen sie die Übernahme rechtlicher und
wirtschaftlicher EU-Standards durch den jeweiligen Partner vor. Dies
umfasst unter anderem politische Reformen zur Stärkung von Demokratie
und Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und eine Verbesserung des
Menschenrechtsschutzes sowie Maßnahmen zur Angleichung von Standards in
den Bereichen Handel, Zoll, Steuern, Wettbewerbsrecht, Energiefragen
und Umwelt- und Klimaschutz. Die Abkommen treten endgültig in Kraft,
sobald sie von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU ratifiziert wurden.
Deutschland und die EU unterstützen die Partnerländer mit Nachdruck
darin, die zur Umsetzung der Abkommen notwendigen Reformen konsequent
umzusetzen.